Informationen aus dem Schwimmsport und Kampfrichterwesen (Karis)
1) Der Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen erfolgt durch Sprung, beim Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel erfolgt der Start im Wasser.
2) Zu Beginn eines Wettkampfes fordert der Schiedsrichter die Sportler durch mehrere kurze Pfiffe auf, sich auf den Start vorzubereiten.
3) Nach dem langen Pfiff des Schiedsrichters begeben sich die Sportler
a) zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, unverzüglich auf den Startblock und verbleiben hier.
b) zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel unverzüglich ins Wasser. Nach einem zweiten langen Pfiff nehmen die Sportler unverzüglich die Startposition ein.
4) Sobald die Sportler und Kampfrichter auf den Start vorbereitet sind, übergibt der Schiedsrichter dem Starter mit dem Zeichen des ausgestreckten Armes die weitere Startabfolge. Der Arm des Schieds-richters muss in der ausgestreckten Position verharren, bis der Start vollzogen ist. Mit der Herunternahme des Armes während des Startvorganges zeigt der Schiedsrichter dem Starter den Abbruch des Startvorganges an.
5) Auf das Kommando des Starters „AUF DIE PLÄTZE“ nehmen die Sportler sofort ihre Starthaltung ein:
a) beim Start zum Freistil-, Brust-, Schmetterlings- und Lagenschwimmen, mit mindestens einem Fuß an der Vorderkante des Startblocks.
b) beim Start zum Rückenschwimmen und zur Lagenstaffel im Wasser.
Wenn alle Sportler die Starthaltung eingenommen haben und sich ruhig verhalten, gibt der Starter das Startsignal.
6) Bei Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung kann das englische Startkommando „TAKE YOUR MARKS“ genutzt werden.
7) Der Schiedsrichter und der Starter entscheiden, ob der Start einwandfrei ist.
8) Jeder Sportler, der vor dem Startsignal startet, ist zu disqualifizieren. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Lauf fortzusetzen. Jeder betroffene Sportler ist nach Beendigung des Laufes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Sportler sind zurückzurufen, dann erfolgt der nächste Start. Der Schiedsrichter wiederholt die Startprozedur beginnend mit dem langen Pfiff (beim Rückenschwimmen mit dem zweiten langen Pfiff).
9) In der Ausschreibung kann festgelegt werden, dass der Wettkampf nach der Zwei-Start-Regel ausgetragen wird. Falls ein Sportler vor dem ersten Startsignal eines Laufes startet, sind alle Sportler dieses Laufes zurückrufen.
Das Signal nach einem Fehlstart muss identisch mit dem Startsignal sein, es muss mehrfach wiederholt werden. Wenn der Schiedsrichter entscheidet, dass es sich um einen Fehlstart handelt, muss er pfeifen, und der Starter muss mehrfach das Startsignal wiederholen. In jedem Fall muss die Fehlstartleine fallen gelassen werden.
Der Starter oder der Schiedsrichter muss nach einem Fehlstart die Sportler ermahnen, nicht vor dem Startsignal zu starten, dann erfolgt der nächste Start. Der Schiedsrichter wiederholt die Startprozedur beginnend mit dem langen Pfiff (beim Rückenschwimmen mit dem zweiten langen Pfiff).
Beim zweiten Start ist jeder Sportler zu disqualifizieren, der vor dem Startsignal startet. Ertönt das Startsignal, bevor die Disqualifikation ausgesprochen ist, ist der Lauf fortzusetzen. Der betroffene Sportler ist nach Beendigung des Laufes zu disqualifizieren. Erfolgt die Disqualifikation vor dem Startsignal, ist das Startsignal nicht zu geben. Die verbleibenden Sportler sind zurückzurufen.
Zuletzt geändert: Freitag, 16. August 2024, 09:11
1) Freistil bedeutet, dass der Sportler in einem so bezeichneten Wettkampf jede Schwimmart schwimmen darf, mit der Ausnahme, dass in einer Lagenstaffel oder im Lagenschwimmen jede andere Schwimmart außer Brust-, Schmetterlings- oder Rückenschwimmen geschwommen werden darf.
2) Beim Wenden bzw. beim Zielanschlag im Freistilschwimmen muss der Sportler die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren.
3) Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Es ist dem Sportler jedoch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel.
Zuletzt geändert: Montag, 29. August 2022, 08:50
1) Vor dem Startsignal stellen sich die Sportler mit dem Gesicht zur Startwand mit beiden Händen an den Startgriffen (so weit möglich) auf. Es ist nicht erlaubt, in oder auf der Überlaufrinne zu stehen oder die Zehen über den Rand der Überlaufrinne zu beugen. Bei der Verwendung der
Rückenstarthilfe muss mindestens eine Zehe jedes Fußes mit der Wand oder mit der Anschlagmatte in Kontakt sein. Dabei ist es nicht zulässig, die Zehen über die Kante der Anschlagmatte zu beugen.
2) Beim Startsignal und bei jeder Wende muss sich der Sportler in Rückenlage abstoßen und während des ganzen Wettkampfes auf dem Rücken schwimmen, außer bei der Wendenausführung. Die normale Position auf dem Rücken kann dabei eine Rollbewegung des Körpers um weniger als 90 Grad aus der Rückenlage heraus enthalten; die Haltung des Kopfes ist nicht ausschlaggebend.
2) Ein Teil des Körpers muss während des gesamten Wettkampfes die Wasseroberfläche durchbrechen. Der Sportler darf vollständig untergetaucht sein, sobald ein Teil seines Kopfes die 5m Markierung unmittelbar vor dem Zielanschlag passiert hat. Es ist dem Sportler jedoch erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen; an diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben.
3) Bei der Wendenausführung muss der Sportler die Wand mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren. Während der Wende dürfen die Schultern über die Senkrechte in die Brustlage gedreht werden, worauf unverzüglich ein kontinuierlicher, einfacher Armzug oder Doppelarmzug ausgeführt werden darf, dem die eigentliche Wendenbewegung unverzüglich folgt. Der Sportler muss in die Rückenlage zurückgekehrt sein, wenn er die Beckenwand verlässt.
4) Beim Zielanschlag muss sich der Sportler in Rückenlage befinden und die Wand der eigenen Bahn mit einem beliebigen Teil seines Körpers berühren.
Zuletzt geändert: Freitag, 16. August 2024, 08:43
1) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler vollständig untergetaucht einen Armzug bis zu den Oberschenkeln ausführen. Vor dem ersten Brustbeinschlag nach dem Start und nach jeder Wende ist zu jeder Zeit ein einziger Schmetterlingsbeinschlag erlaubt. Der Kopf des Sportlers muss die Wasseroberfläche durchbrochen haben, bevor beim zweiten Armzug die Hände am weitesten Punkt nach innen gedreht werden.
2) Von Beginn des ersten Armzugs an nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt. Während des ganzen Rennens muss der Bewegungszyklus aus jeweils einem Armzug und einem Beinschlag, in dieser Reihenfolge, bestehen. Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und ohne Wechselbewegungen erfolgen.
Alle Bewegungen der Arme müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen.
3) Die Hände müssen auf, unter oder über der Wasseroberfläche von der Brust nach vorne geführt werden. Dabei müssen die Ellenbogen stets unter Wasser sein, außer beim letzten Armzug zum Anschlag an der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug zum Zielanschlag. Die Hände müssen an oder unter der Wasseroberfläche nach hinten gebracht werden. Dabei dürfen sie nicht weiter als bis zu der Hüfte nach hinten gebracht werden.
4) Während eines jeden vollständigen Bewegungszyklus muss der Sportler mindestens einmal mit einem Teil des Kopfes die Wasseroberfläche vollständig durchbrochen haben.
5) Alle Bewegungen der Beine müssen gleichzeitig und in der gleichen waagerechten Ebene ohne Wechselbewegungen erfolgen. Beim Beinschlag müssen die Füße bei der Rückwärtsbewegung auswärts gedreht sein. Bewegungen der Beine in Form eines Wechselbeinschlages oder eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags sind nicht erlaubt. Die Füße dürfen die Wasseroberfläche durchbrechen, vorausgesetzt, dass die Abwärtsbewegung nicht in der Form eines nach unten gerichteten Schmetterlingsbeinschlags fortgesetzt wird.
6) Bei jeder Wende und am Ziel hat der Anschlag mit beiden Händen gleichzeitig zu erfolgen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt. Dem letzten Armzug vor der Wende oder beim Zielanschlag muss kein Beinschlag folgen. Nach dem letzten Armzug vor dem Anschlag darf der Kopf des Sportlers dabei vollständig untergetaucht sein, vorausgesetzt, dass er die Wasseroberfläche an einem Punkt im letzten vollständigen oder unvollständigen Bewegungszyklus vor dem Anschlag durchbrochen hat.
Zuletzt geändert: Freitag, 16. August 2024, 08:54
1) Ab Beginn des ersten Armzugs nach dem Start und nach jeder Wende muss der Körper in Brustlage gehalten werden. Das Drehen in die Rückenlage ist zu keiner Zeit erlaubt, außer während der Wende, bei der nach regelkonformem Anschlag ein beliebiges Drehen erlaubt ist, sofern der Körper beim Verlassen der Wand wieder in die Brustlage zurückkehrt.
2) Nach dem Start und nach jeder Wende darf der Sportler völlig untergetaucht einen oder mehrere Beinschläge und einen Armzug ausführen. Es ist dem Sportler erlaubt, während der Wende völlig untergetaucht zu sein, sowie nach dem Start und nach jeder Wende eine Strecke von nicht mehr als 15 m völlig untergetaucht zu schwimmen. An diesem Punkt muss der Kopf die Wasseroberfläche durchbrochen haben. Der Sportler muss an der Wasseroberfläche bleiben bis zur nächsten Wende oder bis zum Ziel.
3) Beide Arme müssen nach vorn gleichzeitig über Wasser und nach hinten gleichzeitig unter Wasser bewegt werden.
4) Alle Auf- und Abwärtsbewegungen der Beine müssen gleichzeitig ausgeführt werden. Die Beine brauchen dabei nicht auf gleicher Ebene zu sein, aber Wechselschlagbewegungen (Kraulbein-schlag) sind nicht erlaubt. Eine gleichzeitige Bewegung in der waagerechten Ebene (Brustbein-schlag) ist nicht zulässig.
5) Bei jeder Wende und am Ziel muss der Sportler mit beiden Händen gleichzeitig in Brustlage anschla-gen, und zwar an, über oder unter der Wasseroberfläche. Der Anschlag mit aufeinanderliegenden Händen ist nicht erlaubt.
Zuletzt geändert: Montag, 29. August 2022, 08:51
1) Das Lagenschwimmen ist in vier gleich langen Teilstrecken in der Reihenfolge Schmetterlingsschwimmen, Rückenschwimmen, Brustschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.
2) Beim Wechsel der Schwimmart im Lagenschwimmen ist nach den Bestimmungen der Schwimmart, die beendet wird, anzuschlagen und nach den Bestimmungen der Schwimmart, die begonnen wird, abzustoßen. Beim Freistilschwimmen muss sich der Sportler, außer bei der Wendenausführung, in Brustlage befinden. Beim Freistilschwimmen darf sich in Rückenlage abgestoßen werden, Beinbewegungen jeglicher Art sind nicht erlaubt bis der Schwimmer sich wieder in die Brustlage gedreht hat. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Beinbewegung inklusive Schmetterlingsbeinschlag erlaubt.
3) In der Lagenstaffel sind die vier gleichlangen Teilstrecken in der Reihenfolge Rückenschwimmen, Brustschwimmen, Schmetterlingsschwimmen und Freistilschwimmen zurückzulegen.
Zuletzt geändert: Freitag, 16. August 2024, 08:56